Preis | 9.000 € |
Ort | 5197 Pavel, Bulgarien |
Immobilientyp | Haus zum Kauf |
Wohnfläche | 105 m² |
Schlafzimmer | 3 |
Badezimmer | 1 |
Grundstück | 2.000m² |
Baujahr | 1965 |
Anzahl Zimmer | 4 |
Extras | Garage, Garten, Keller |
The property is south facing with bricks structure completely. Four bedrooms, a
kitchen with a dining room unseparated, a bath room, a seller, a garage with an
inspection pit, two room barns, central water supply from the village, two separate
wells, three phase electrical supply, a vineyard, 2, 000 square meters garden
suitable for vegitable planting and making an orchard. A wallnut tree available. The
village is 30 km far from Svishtov, 15 km from Byala and Polski Trambesh and 50
km from Veliko Tarnovo.
Sonstiges:
Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die
uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr
für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Zwischenverkauf
bleibt vorbehalten.
Es gibt zwei Arten von Immobilienerwerb in Bulgarien
1. Vor Ort Kauf - Der Kunde vereinbart mit uns einen Besichtigungstermin und
wickelt den Immobilienkauf vor Ort ab ( Anzahlung und Vorvertrag unterschreiben )
2. Fernkauf - Wir bieten diese Möglichkeit, die sehr beliebt ist für den Erwerb von
preisgünstigen Immobilien an Kunden, die Bulgarien nicht gleich besuchen können,
aber in diesem sehr dynamischen Immobilienmarkt Geld investieren wollen. Der
Immobilienkauf wird durch uns abgewickelt und Sie bekommen die Hausunterlagen
mit dem Hausschlüssel als eingetragener Eigentümer in Bulgarien bequem per Post
nach Hause zugeschickt.
Beim Fernkauf sparen Sie Reisekosten und haben eine garantierte Geldanlage mit
hohem Renditepotential. Beim Fernkauf muss der Kunde nicht vor Ort erscheinen.
Wir erledigen für Sie alle Formalitäten mit der beglaubigten bei Ihrem
Rechtsanwalt vor Ort Vollmacht. Dafür brauchen wir eine Apostille.
Was ist eine Apostille? - Die Apostille ist eine vereinfachte Form der Legalisation
(diplomatische Beglaubigung) von öffentlichen Urkunden für den internationalen
Rechtsverkehr. Sie tritt bei Staaten, die das Haager Beglaubigungsübereinkommen
unterzeichnet haben. Die Apostille ist die Letztbeglaubigung einer Urkunde im
Heimatstaat.