 | 31515 3,600,000 €, Gewerbefläche: 1200  |
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 | 3 0000 3,600,000 €, Gewerbefläche: 0  |
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 | 700 €, 130  6.0 Zimmer |
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| Bundesland |
Baden-Württemberg |
| Reg.-Bez. |
Stuttgart |
| Kreis |
Esslingen |
| Stadt |
Kirchheim u. Teck |
| Entfernung |
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Basisdaten auf einen Blick |
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Immobilienmakler/ Firma
Unsere Immobilie - Andreas Zittlau Immobilien |
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| Homepage:
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Bereiche
Vermittlung, Verkauf und Vermietung von Wohnungen und Häusern |
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Straße
Dettinger Straße 36 |
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PLZ/ Ort
73230 Kirchheim u. Teck |
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Land
DEU |
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| Über uns |
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Unser Büro ist ein Familienbetrieb und damit sind wir insbesondere für Familien, die eine Immobilie suchen, der passende und verständnisvolle Ansprechpartner.
Nach über zehn Jahren Erfahrung in der Immobilienverwaltung haben wir unser Büro zur Immobilienvermittlung in Kirchheim Teck gegründet. Derzeit arbeiten hier Anita Zittlau und Andreas Zittlau.
Mit unserer Erfahrung wissen wir, worauf es beim erfolgreichen Immobilienerwerb ankommt: |
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Ansprechpartner
Herr Zittlau |
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Telefon
07021-8047535 |
Mobil
0173-3523740 |
Fax
07021-8047534 |
Impressum dieses Anbieters
Andreas Zittlau Immobilien - Unsere Immobilie.de
Dettinger Straße 36
73230 Kirchheim unter Teck
Deutschland
Telefon: 07021 80 47 535
Telefax: 07021 80 47 534
E-Mail: info@unsereimmobilie.de
Web: http://www.unsereimmobilie.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnr. gemäß § 27a USTg
DE216029690
Inhaltlich Verantwortliche/r gemäß §10 Absatz 3 MDStV
Andreas Zittlau
Aufsichts-/Genehmigungsbehörde gemäß § 34c GewO:
Stadt Reutlingen (Ordnungsamt)
Aulberstraße 27
72764 Reutlingen |
AGB dieses Anbieters
Allgemeine Geschäftsbedingungen
UNSERE IMMOBILIE / Andreas Zittlau Immobilien / Dettinger Str. 36 / 73230 Kirchheim unter Teck
1. Unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit erfolgt aufgrund der uns vom Auftraggeber oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte. Eien haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf und - vermietung bleiben vorbehalten.
2. Der maklervertrag mit uns/oder unserem Beauftragten kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme unserer maklertätigkeit auf der Basis etwa des Objekt-Exposees und seiner Bedingungen oder von uns erteilter Auskünfte zustande.
3. Unsere Nachweis-/Vermittlungstätigkeit, Exposee etc. sind ausschließlich für den adressierten Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist der Empfänger unserer Nachweis-/ Vermittlungstätigkeit zur Zahlung der ortsüblichen oder vereinbarten Provision verpflichtet, wenn Dritte das Geschäft, ohne mit uns einen Maklervertrag vereinbart haben, abschließt. weitere Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben vorbehalten.
4.Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil prvisionspflichtig tätig zu werden, soweit kein Interessenkonflikt vorliegt.
5. Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes zustand kommt ( z.b. Kauf statt Miete oder umgekehrt ) , sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht.
6. Die Provision ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss in gehöriger Form bzw. bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäftes, das im Zusammenhang mit der maklerseits geleisteten Maklertätigkeit steht. Die Erwerbs- bzw. Nutzungsbedingungen sind uns von userem Vertragspartner mitzuteilen.
7. Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnung gegenüber der Courtageforderung sind ausgeschlossen, soweit die aufrechenbare Foderung nicht bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist.
8. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist uns die schriftlich unverzüglich, d.h. spätestens innerhalb von drei Tagen ab Entgegennahme unseres Nachweises/Exposees mitzuteilen. Erfolgt dies nicht , so hat der Kunde uns im Wege des Schadensersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die uns dadurch entstanden sind , dass der Kunde uns nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.
9.Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
10. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unswirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übringen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderläuft. |
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Kontakt: |
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