Preis | 8.500 € |
Ort | 9561 Spasovo, Bulgarien |
Immobilientyp | Haus zum Kauf |
Wohnfläche | 80 m² |
Schlafzimmer | 2 |
Badezimmer | 1 |
Grundstück | 1.150m² |
Baujahr | 1970 |
Anzahl Zimmer | 4 |
Objektzustand | renovierungsbedürftig |
Extras | Garage, Garten |
Das Haus ist massiv und teilweise renoviert. Die Turen und die Fenster sind aus
PVC. Das Haus besteht aus 4 Zimmern, Kuche, Korridor , Bad mit WC, Keller,
Garage/muss repariert werden/, und Nebengebaude.
Das Grundstuck ist 1150 m2 gross. Im Garten gibt es einen Bewasserungsanschluss.
Der Ort Spaspvo befindet sich in der Gemeinde General Toschevo in Region
Dobrich, 20 km von der nordostlichsten Schwarzmeerkuste von Durankulak, 30 km
vom Strand in Krapets, 50 km von Dobrich und ca 90 km vom Flughafen Varna
entfernt.
Sonstiges:
Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die
uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr
für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Zwischenverkauf
bleibt vorbehalten.
Es gibt zwei Arten von Immobilienerwerb in Bulgarien
1. Vor Ort Kauf - Der Kunde vereinbart mit uns einen Besichtigungstermin und
wickelt den Immobilienkauf vor Ort ab ( Anzahlung und Vorvertrag unterschreiben )
2. Fernkauf - Wir bieten diese Möglichkeit, die sehr beliebt ist für den Erwerb von
preisgünstigen Immobilien an Kunden, die Bulgarien nicht gleich besuchen können,
aber in diesem sehr dynamischen Immobilienmarkt Geld investieren wollen. Der
Immobilienkauf wird durch uns abgewickelt und Sie bekommen die Hausunterlagen
mit dem Hausschlüssel als eingetragener Eigentümer in Bulgarien bequem per Post
nach Hause zugeschickt.
Beim Fernkauf sparen Sie Reisekosten und haben eine garantierte Geldanlage mit
hohem Renditepotential. Beim Fernkauf muss der Kunde nicht vor Ort erscheinen.
Wir erledigen für Sie alle Formalitäten mit der beglaubigten bei Ihrem
Rechtsanwalt vor Ort Vollmacht. Dafür brauchen wir eine Apostille.
Was ist eine Apostille? - Die Apostille ist eine vereinfachte Form der Legalisation
(diplomatische Beglaubigung) von öffentlichen Urkunden für den internationalen
Rechtsverkehr. Sie tritt bei Staaten, die das Haager Beglaubigungsübereinkommen
unterzeichnet haben. Die Apostille ist die Letztbeglaubigung einer Urkunde im
Heimatstaat.