Bulgarien: Sehr gepflegtes Landhaus nur 10 km von der Schwarzmeerküste und Kavarna



Detailinformationen/ Übersicht


Preis 38.000 €
Ort Kavarna Region, Bulgarien
Immobilientyp Haus zum Kauf
Wohnfläche 100 m²
Schlafzimmer 2
Badezimmer 1
Grundstück 2.400m²
Anzahl Zimmer 4
Objektzustand gepflegt
Extras Garage, Garten, Laminatboden


Beschreibung


Sehr gepflegtes Landhaus nur 10 km von der Schwarzmeerküste und Kavarn
Das Haus befindet sich an einer Asphaltstrasse und besteht aus 4 Zimmern, Küche, Korridor, Bad mit WC, Keller. Das Haus wird mit dem Kamin beheizt. Das Eigentum wird mit der Einrichtung verkauft.Die Wohnflache ist 100 m2.Das Grundstucl ist 2400 m2.




Sonstiges


Sonstiges:
Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die
 uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr 
für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Zwischenverkauf
 bleibt vorbehalten.
Es gibt zwei Arten von Immobilienerwerb in Bulgarien 
1. Vor Ort Kauf - Der Kunde vereinbart mit uns einen Besichtigungstermin und 
wickelt den Immobilienkauf vor Ort ab ( Anzahlung und Vorvertrag unterschreiben )
2. Fernkauf - Wir bieten diese Möglichkeit, die sehr beliebt ist für den Erwerb von
preisgünstigen Immobilien an Kunden, die Bulgarien nicht gleich besuchen können,
aber in diesem sehr dynamischen Immobilienmarkt Geld investieren wollen. Der 
Immobilienkauf wird durch uns abgewickelt und Sie bekommen die Hausunterlagen
mit dem Hausschlüssel als eingetragener Eigentümer in Bulgarien bequem per Post
nach Hause zugeschickt. 
Beim Fernkauf sparen Sie Reisekosten und haben eine garantierte Geldanlage mit 
hohem Renditepotential. Beim Fernkauf muss der Kunde nicht vor Ort erscheinen. 
Wir erledigen für Sie alle Formalitäten mit der beglaubigten bei Ihrem 
Rechtsanwalt vor Ort Vollmacht. Dafür brauchen wir eine Apostille.
Was ist eine Apostille? - Die Apostille ist eine vereinfachte Form der Legalisation 
(diplomatische Beglaubigung) von öffentlichen Urkunden für den internationalen 
Rechtsverkehr. Sie tritt bei Staaten, die das Haager Beglaubigungsübereinkommen 
unterzeichnet haben. Die Apostille ist die Letztbeglaubigung einer Urkunde im 
Heimatstaat.


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