Bulgarien: TOP ANGEBOT! Typisch bulgarisches Landhaus, 4 km vom Strand in Kavarna



Detailinformationen/ Übersicht


Preis 66.000 €
Ort Selze, Bulgarien
Immobilientyp Haus zum Kauf
Wohnfläche 130 m²
Schlafzimmer 3
Badezimmer 3
Grundstück 1.000m²
Anzahl Zimmer 4
Nutzfläche 1000.00 m²
Extras Stellplatz, Garten


Beschreibung


Das Haus ist massiv gebaut mit einer Wohnfläche von 130 m². Es besteht aus einem
 grossen Wohnzimmer mit Veranda 3 Schlafzimmern, 3 Bader, Warm-Laerm und 
Hydroisolation, Dielen, italienische Terakotta, grosser Garten mit massiver Zaun, 
das Grundstuck ist 1000 m2 gross. Okologisch reine Region!
 




Sonstiges


Sonstiges:
Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die
 uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr 
für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Zwischenverkauf
 bleibt vorbehalten.
Es gibt zwei Arten von Immobilienerwerb in Bulgarien 
1. Vor Ort Kauf - Der Kunde vereinbart mit uns einen Besichtigungstermin und 
wickelt den Immobilienkauf vor Ort ab ( Anzahlung und Vorvertrag unterschreiben )
2. Fernkauf - Wir bieten diese Möglichkeit, die sehr beliebt ist für den Erwerb von
preisgünstigen Immobilien an Kunden, die Bulgarien nicht gleich besuchen können,
aber in diesem sehr dynamischen Immobilienmarkt Geld investieren wollen. Der 
Immobilienkauf wird durch uns abgewickelt und Sie bekommen die Hausunterlagen
mit dem Hausschlüssel als eingetragener Eigentümer in Bulgarien bequem per Post
nach Hause zugeschickt. 
Beim Fernkauf sparen Sie Reisekosten und haben eine garantierte Geldanlage mit 
hohem Renditepotential. Beim Fernkauf muss der Kunde nicht vor Ort erscheinen. 
Wir erledigen für Sie alle Formalitäten mit der beglaubigten bei Ihrem 
Rechtsanwalt vor Ort Vollmacht. Dafür brauchen wir eine Apostille.
Was ist eine Apostille? - Die Apostille ist eine vereinfachte Form der Legalisation 
(diplomatische Beglaubigung) von öffentlichen Urkunden für den internationalen 
Rechtsverkehr. Sie tritt bei Staaten, die das Haager Beglaubigungsübereinkommen 
unterzeichnet haben. Die Apostille ist die Letztbeglaubigung einer Urkunde im 
Heimatstaat.


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