Bulgarien: Attraktives Grundstück von 6000 m2 mit altem Haus gratis, 74 km von der Meerküste



Detailinformationen/ Übersicht


Preis 7.000 €
Ort 9247 slavejkovo, Bulgarien
Immobilientyp Haus zum Kauf
Wohnfläche 120 m²
Schlafzimmer 2
Grundstück 6.000m²
Baujahr 1958
Anzahl Zimmer 4
Courtage keine
Extras Garage, Garten, Keller


Beschreibung


Baugrundstück mit einer Grösse von 6000  m². Dazu als Bonus ist ein älteres renovierungsbedürftiges Haus mit 4 Zimmer, Korridor.  Das Eigentum hat eine Asphaltstrassenseite. Die Decke muss renoviert werden. Im Hof gibt es eine Garage, einen Brunnen und einige Obstbaume. 5 km vom Dorf gibt es eine kleine Talsperre.




Sonstiges


Sonstiges:
Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die
 uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr 
für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Zwischenverkauf
 bleibt vorbehalten.
Es gibt zwei Arten von Immobilienerwerb in Bulgarien 
1. Vor Ort Kauf - Der Kunde vereinbart mit uns einen Besichtigungstermin und 
wickelt den Immobilienkauf vor Ort ab ( Anzahlung und Vorvertrag unterschreiben )
2. Fernkauf - Wir bieten diese Möglichkeit, die sehr beliebt ist für den Erwerb von
preisgünstigen Immobilien an Kunden, die Bulgarien nicht gleich besuchen können,
aber in diesem sehr dynamischen Immobilienmarkt Geld investieren wollen. Der 
Immobilienkauf wird durch uns abgewickelt und Sie bekommen die Hausunterlagen
mit dem Hausschlüssel als eingetragener Eigentümer in Bulgarien bequem per Post
nach Hause zugeschickt. 
Beim Fernkauf sparen Sie Reisekosten und haben eine garantierte Geldanlage mit 
hohem Renditepotential. Beim Fernkauf muss der Kunde nicht vor Ort erscheinen. 
Wir erledigen für Sie alle Formalitäten mit der beglaubigten bei Ihrem 
Rechtsanwalt vor Ort Vollmacht. Dafür brauchen wir eine Apostille.
Was ist eine Apostille? - Die Apostille ist eine vereinfachte Form der Legalisation 
(diplomatische Beglaubigung) von öffentlichen Urkunden für den internationalen 
Rechtsverkehr. Sie tritt bei Staaten, die das Haager Beglaubigungsübereinkommen 
unterzeichnet haben. Die Apostille ist die Letztbeglaubigung einer Urkunde im 
Heimatstaat.


Anfrage stellen
Zurück zur Suchseite