Preis | 800.000 € |
Ort | 84007 Antiparos, Kykladen, Griechenland |
Immobilientyp | Grundstück zum Kauf |
Grundstück | 71.949m² |
Extras |
Die Gesamtfläche der Grundstücken befindet sich auf der Insel Antiparos, in Kykladen und sie ist speziell auf die Ortschaften "Livadia Pinies" ,"Heiligen Aposteln - Kalogirou und Exemandria aufgeteilt.
Die Gesamtfläche des Grundstücks auf dem Ort "Livadia-Pinies" beträgt 11.906,20 Quadratmetern, nch der Bemessungsgrundlage des Staatlichen Koordinatensystemst GGRS87 und die Höhe ist absolut.
Der Mindestabstand des Feldes vom Meer ist 610 Meter.
Es liegt fast außerhalb, innerhalb der ZOE (Paros - Antiparos) und kann in Übereinstimmung mit den geltenden Bauvorschriften gebaut werden.
Es befindet sich in einem Gebiet, bei dem es keine landesweite Katasteramtstudie stattgefunden hat, unterliegt es nicht den Bestimmungen des Gesetzes 1337/83 und es besteht keine Abgabepflicht für Grundstückssteuer.
Das Grundstück auf der Ortschaft "heiligen Apostel - Kalogirou" hat eine Gesamtfläche von 38179,5 Quadratmeter und besteht aus zwei angrenzenden Grundstücke mit einer Grundstücksfläche von 28008,9 Quadratmeter (Land A) aus einer Grundstückfläche von 10170,6 qm (Land B).
Der Mindestabstand des Feldes A vom Meer sind 1110 Meter und des Grundstückes B sind 1115 Meter.
Es liegt fast außerhalb, innerhalb der ZOE (Paros - Antiparos) und kann in Übereinstimmung mit den geltenden Bauvorschriften gebaut werden.
Es befindet sich in einem Gebiet, bei dem es keine landesweite Katasteramtstudie stattgefunden hat, unterliegt es nicht den Bestimmungen des Gesetzes 1337/83 und es besteht keine Abgabepflicht für Grundstückssteuer.
Das Grundstück in der Ortslage "EXEMANDRIA" hat eine Gesamtfläche von 21864,4 Quadratmeter und besteht aus zwei angrenzenden Grundstücken, von 10.091,50 qm (Land A) und 11772,9 qm (Land B) entsprechend.
Der Mindestabstand des Feldes A vom Meer ist 1.410 m A und des Feldes B von 1425 Metern.
Es liegt fast außerhalb, innerhalb der ZOE (Paros - Antiparos) und kann in Übereinstimmung mit den geltenden Bauvorschriften gebaut werden.
Es befindet sich in einem Gebiet, bei dem es keine landesweite Katasteramtstudie stattgefunden hat, unterliegt es nicht den Bestimmungen des Gesetzes 1337/83 und es besteht keine Abgabepflicht für Grundstückssteuer.
Für weitere Informationen und Klärung wir stehen zu Ihrer Verfügung.